Die deutsche Bundesregierung sollte die neue Regierung Kolumbiens nicht leichtfertig unterstützen
Zur Durchsetzung der Menschenrechte und des Friedens beizutragen, sollte oberstes Ziel der Hilfe für Kolumbien sein. Viele Hilfswerke, darunter "Brot für die Welt", halten die deutsche Politik gegen-über Kolumbien daran gemessen für unbefriedigend trotz guter Ansätze in der Projektarbeit. Denn dass in Kolumbien auch der Staat Terror ausübt, droht aus dem Blick zu geraten.
von Annette Fingscheidt
In Kolumbien gehört Terror zum Alltag. Der bewaffnete Konflikt zwischen verschiedenen Guerillagruppen und den regulären Streitkräften dauert bereits über vierzig Jahre an und hat Hunderttausende von Zivilistinnen und Zivilisten das Leben gekostet. Politisch motivierte selektive Morde, Entführungen, die Massakrierung ganzer Dorfgemeinschaften, brutale Bandenkriege und annähernd drei Millionen Flüchtlinge im eigenen Land haben Kolumbien zum Land mit der höchsten Mordrate der Welt gemacht.
Im August des vergangenen Jahres trat der ehemalige Bürgermeister von Medellín und Gouverneur des Departements Antioquia, Álvaro Uribe Vélez, das Amt als Präsident der Republik an. Uribe werden Verbindungen zu Drogenhändlern und enge Kontakt zu Paramiltärs nachgesagt; während seiner Amtszeit als Gouverneur erreichten die Gewalttaten von Paramilitärs und anderen privaten Sicherheitskräften in Antioquia einen Höhepunkt. Uribe gewann die Präsidentschaftswahl im Mai 2002 mit dem Versprechen, unnachgiebig militärisch gegen die Guerilla vorzugehen. Einen neuen Versuch, mit ihr zu verhandeln, stellte er nur unter der Bedingung in Aussicht, dass die Federführung bei den Vereinten Nationen läge. Die in der Amtszeit von Uribes Vorgängers Pastrana begonnenen, eher halbherzigen Verhandlungen mit der Guerilla FARC waren Anfang 2002 gescheitert.
Bereits im Vorfeld der Wahlen wurden kritische Stimmen zur von Uribe angekündigten Politik der "harten Hand" laut. Die ehemalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, warnte bei Amtsantritt Uribes in einem an ihn persönlich gerichteten Brief ausdrücklich vor einer verstärkten Einbeziehung der Zivilbevölkerung in den bewaffneten Konflikt und einer damit verbundenen Verletzung des internationalen Völkerrechts, sollte Uribe seine geplanten Maßnahmen umsetzen.
Dies tat er mit erstaunlicher Schnelligkeit. Er dekretierte den "Zustand des inneren Aufruhrs"; mit dessen Hilfe wurden zum Teil verfassungswidrige Gesetze erlassen. Eine umfassende Verfassungsreform, die vorsieht, grundlegende Bürgerrechte einzuschränken oder gar abzuschaffen, wird zur Zeit im Parlament debattiert. In einem von der Regierung propagierten Klima des gegenseitigen Misstrauens, der Bespitzelung und Denunzierung zwingen diese Maßnahmen die am bewaffneten Konflikt nicht beteiligte Bevölkerung, sich für eine der Kriegsparteien zu entscheiden. Es ist genau das eingetreten, wovor Frau Robinson gewarnt hatte.
Was bedeutet dies für die von Deutschland geleistete Hilfe für Kolumbien? In einer für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegebenen und vor etwa einem Jahr veröffentlichten Studie wird anschaulich dargestellt, dass in Kolumbien zwei staatliche Modelle mit unterschiedlichem Rechtsverständnis miteinander kollidieren: Das erste ist das Modell des Rechtsstaats, der den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet; das zweite ist das Modell der Kriegsführung, das einen militärischen Sieg über illegale bewaffnete Gruppen vorsieht und sich als Kontrollorgan der Zivilgesellschaft statt als Garant ihrer Rechte versteht. Das erste Modell wird im Diskurs der "demokratischen Sicherheit" von Seiten der Regierung propagiert; das zweite spiegelt hingegen die Realität wider.
Doch der Bundestag und das Auswärtige Amt scheinen die Lage mehrheitlich anders zu beurteilen. Das Auswärtige Amt äußerte sich in verharmlosender Weise über die Maßnahmen der Regierung Uribe, welche die Zivilbevölkerung zu Konfliktbeteiligten machen. Auch in einer Bundestagsdebatte vom September über eine Wiederbelebung des Friedensprozesses in Kolumbien wurde Uribe volle Unterstützung zugesprochen. 2002 hatte die Opposition im Bundestag gefordert, den Plan Colombia finanziell und politisch zu unterstützen. Dieser Plan verbindet umfangreiche US-Militärhilfe an die Regierung Kolumbiens zur Drogen- und Aufstandsbekämpfung mit einer eher unbedeutenden Sozialkomponente, die vor allem aus Europa finanziert werden soll. Es ist erstaunlich, dass Uribes Doppelstrategie so breite Unterstützung findet und die Rolle der Vereinten Nationen lediglich in der Vermittlung in einem eventuellen Friedensprozess gesehen wird.
Die zwei in der BMZ-Studie dargestellten Staatsmodelle scheinen von keiner deutschen Partei als Widerspruch wahrgenommen zu werden. Einerseits sollen aus Deutschland rechtsstaatliche Institutionen gefördert werden, andererseits ist aber eine einseitige Haltung gegenüber dem kolumbianischen Staat zu bemerken. Sowohl kolumbianische als auch internationale Menschenrechtsorganisationen zeigen seit Jahren auf, dass schwerste Menschenrechtsverletzungen entweder mit aktiver Hilfe staatlicher Institutionen (besonders des Militärs) oder mit deren Duldung begangen worden sind. Es deutet nichts darauf hin, dass sich diese traurige Tatsache durch den Regierungswechsel im Vorjahr geändert hat. Im Gegenteil, die Berichte weisen eine weitere Zunahme ziviler Opfer von selektiven Morden, Entführungen, "Verschwindenlassen" und Vertreibungen auf.
In der Bundestagsdebatte wurden die fast drei Millionen Binnenflüchtlinge in Kolumbien nur am Rande erwähnt, so als sei dieses Problem eine bloße Folge der bewaffneten Auseinandersetzung. Es ist jedoch klar bewiesen, dass die gewaltsame Vertreibung ganzer Gemeinden, vor allem auf dem Land, eine bewusst angewandte Strategie von Regierung und Militär ist. Die Motive sind geostrategischer Natur militärische Kontrolle des Territoriums, wobei die Zivilbevölkerung als potentieller Helfer der Guerilla stigmatisiert wird oder wirtschaftlicher Natur. Die Regionen Kolumbiens mit dem größten Anteil von Binnenflüchtlingen sind auch die mit großen Vorkommen von Bodenschätzen oder wo zum Export bestimmte Nahrungsmittel und Koka angebaut werden.
Auch die Berichte aus dem Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (UNHCHR) in Bogotá, das seit 1997 die Menschenrechtssituation in Kolumbien beobachtet, zeigen diese Zusammenhänge auf. Dieses Büro des UNHCHR hat ein von der Staatengemeinschaft unterstütztes und von der kolumbianischen Regierung akzeptiertes Mandat. Seine jährlichen Berichte richten an die kolumbianische Regierung Empfehlungen zur Verbesserung der Situation, die sich streng an internationalen Rechtsnormen orientieren wie der internationalen Konventionen über bürgerlich-politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte oder den Genfer Konventionen. Ein Großteil dieser internationalen Normen ist von Kolumbien ratifiziert worden. Jedoch ist keine der in den vergangenen sechs Jahres amtierenden Regierungen den Empfehlungen des UNHCHR auch nur annähernd nachgekommen. Es erscheint daher befremdlich, dass die Bedeutung und die Aussagen des UNHCHR in Kolumbien weder im Auswärtigen Amt noch im Bundestag Beachtung finden.
In der Studie im Auftrag des BMZ wird bezogen auf die Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien ebenfalls festgestellt, dass die Bundesregierung zwar verstärkt mit den Stiftungen der politischen Parteien kooperiert, jedoch bisher kaum mit nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) einschließlich kirchlicher Hilfswerke, die zu Kolumbien arbeiten. Es wäre wünschenswert, dass die Bundesregierung sowie andere EU-Mitgliedsländer, die anders als Spanien und Großbritannien noch nicht den Weg der Militärhilfe an Kolumbien eingeschlagen haben, den Anliegen der NGOs sowohl der kolumbianischen als auch derer im eigenen Land mehr Aufmerksamkeit schenkten. Zudem hat Uribe begonnen, kolumbianische und internationale Menschenrechtsorganisationen in aller Öffentlichkeit als Sympathisanten der Guerilla und des Terrors zu diffamieren. Deshalb sollte unsere Regierung dringend sowohl unserer Arbeit in Kolumbien, die teilweise mit BMZ-Mitteln finanziert wird, als auch der Arbeit unserer Partnerorganisationen vor Ort, die ihren Einsatz für die Menschenrechte nur unter hohem persönlichem Risiko fortführen können, ihre volle Unterstützung zusichern. Das sollte Berlin auch gegenüber der kolumbianischen Regierung klar zum Ausdruck bringen.
Uribes Angriff auf Menschenrechtsorganisationen kommt einem Freibrief zur Liquidierung von Menschenrechtsverteidigern und Vertreterinnen anderer NGOs nahe, zumal sich die Paramilitärs einer ähnlichen Sprache bedienen. Dennoch kommen Bundesregierung und Bundestag zu dem Schluss, dass die Bemühungen der kolumbianischen Regierung um den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vollste Unterstützung verdient. Aber wie kann und will eine Regierung dies erreichen, wenn sie diese Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig als Helfer der Guerilla und Terroristen denunziert? Welche Hilfe verdient eine solche Regierung?
Durch die internationale Terrordebatte ist Kolumbien aus der Rubrik eines Landes im Bürgerkrieg in die eines Landes aufgerückt, von dem internationale Terrorgefahr ausgeht. Der Terror, den der Staat ausübt, scheint seit dem 11. September 2001 noch weiter aus dem Blick zu geraten. Das ist im Fall Kolumbien eine für die Wahrung der grundlegenden Menschenrechte äußerst besorgniserregende Tendenz.
Literatur:
Katharina Hübner-Schmid und Rainer Huhle, Länderstudie Kolumbien: Krisenbewältigung, Konflikttransformation und Friedensentwicklung (2. überarbeitete Draft Version). Serie: Sektorberatungsvorhaben Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit; BMZ, November 2002.
Protokoll der Bundestagsdebatte über "Wiederbelebung des Friedensprozesses in Kolumbien" und "Neue Initiative zur Wiederbelebung des kolumbianischen Friedensprozesses international unterstützen", 26.09.2003.
Amnesty International, Security At What Cost? The Government's Failure to Confront the Human Rights Crisis; AI Index AMR 23/132/2002, Dezember 2002.
aus: der überblick 04/2003, Seite 134
AUTOR(EN):
Annette Fingscheidt:
Annette Fingscheidt ist Koordinatorin Lateinamerika im Referat Menschenrechte der Abteilung Politik und Kampagnen von "Brot für die Welt" in Stuttgart.